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Verschwiegenheitspflicht: Was das Berufsrecht von Psychotherapeut*innen verlangt

· 6 Min. Lesezeit · PhiPaveOne Team

Die Verschwiegenheitspflicht ist das Fundament des therapeutischen Vertrauensverhältnisses. Sie ist zugleich berufsrechtlich streng geregelt und hat unmittelbare Folgen dafür, wie Sie Patientendaten speichern und verarbeiten dürfen.

Was das Psychotherapiegesetz verlangt

Psychotherapeut*innen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Diese Pflicht gilt umfassend, zeitlich unbegrenzt und wirkt auch über das Ende der Behandlung hinaus. Sie erstreckt sich auf Mitarbeiter*innen und alle Personen, die Zugang zu den Daten haben könnten.

Wann die Schweigepflicht durchbrochen werden darf

Im Zweifel gilt: Zurückhaltung und, wenn möglich, das Einholen fachkundiger Beratung, bevor Informationen weitergegeben werden.

Verschwiegenheit trifft Datenschutz

Berufsrechtliche Verschwiegenheit und die DSGVO greifen ineinander. Technisch bedeutet das: Zugriffsschutz, Verschlüsselung und ein klares Berechtigungskonzept sind keine Kür, sondern Voraussetzung, um Ihrer Schweigepflicht auch faktisch nachkommen zu können. Wer Daten unverschlüsselt auf einem geteilten Gerät ablegt, riskiert einen Bruch der Verschwiegenheit schon durch Fahrlässigkeit.

Technische Absicherung in der Praxis

PhiPaveOne speichert alle Patientendaten 100 % lokal und AES-256-verschlüsselt auf Ihrem Mac. Ohne Cloud-Zwischenstelle bleibt der Kreis der Zugriffsberechtigten so klein wie möglich – ein direkter Beitrag zur Wahrung Ihrer Verschwiegenheitspflicht.

Praxis-Tipp: Sehen Sie sich an, wie zugriffssichere Dokumentation im Alltag aussieht – in unserer Live-Demo, ganz ohne Anmeldung.

Zur Live-Demo

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Beratung.