Rund um Honorarnoten, Barzahlung und die Registrierkassenpflicht herrscht bei vielen Praxen Unsicherheit. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Begriffe ein und zeigt, wie rechtskonforme Belege in der Praxis entstehen.
In Österreich besteht eine Registrierkassenpflicht grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen. Als Barumsatz zählen dabei auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte. Wer darunter bleibt, kann Honorarnoten grundsätzlich auch ohne Registrierkasse ausstellen – die allgemeinen Belegerteilungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben aber bestehen.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) soll Manipulationen an Kassensystemen verhindern. Kernstück ist die Signierung jedes Barumsatzes über eine Signaturerstellungseinheit. Jeder Beleg erhält dadurch einen maschinenlesbaren QR-Code, der die Umsätze fälschungssicher miteinander verkettet. Zusätzlich sind Startbeleg, Monats- und Jahresbelege sowie das Datenerfassungsprotokoll relevant.
Viele psychotherapeutische Leistungen sind als Heilbehandlung unecht von der Umsatzsteuer befreit. Das entbindet jedoch nicht von der Beleg- und ggf. Registrierkassenpflicht.
PhiPaveOne bindet auf Wunsch den zertifizierten Dienst Fiskaly als RKSV-Signaturlösung ein. Damit erstellen Sie Belege mit gültigem QR-Code direkt aus der Software heraus – inklusive Start-, Monats- und Jahresbeleg. Das Add-On ist als monatlicher Service zubuchbar, weil die Signierung beim Anbieter laufende Kosten verursacht.
Gut zu wissen: Die Kassen- und Rechnungsfunktion ist Teil von PhiPaveOne. Das RKSV-/Fiskaly-Add-On lässt sich jederzeit hinzubuchen oder wieder kündigen.
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