Psychotherapeut*innen verarbeiten besonders schützenswerte Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO. Eine saubere Dokumentation ist damit nicht nur berufsrechtliche Pflicht, sondern auch ein Datenschutz-Thema. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte praxisnah zusammen.
In der psychotherapeutischen Praxis entstehen typischerweise Stammdaten (Name, Kontakt, Sozialversicherungsnummer), Gesundheitsdaten (Anamnese, Verlauf, Diagnosen) sowie Abrechnungsdaten. All diese Kategorien unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychotherapiegesetz und dem besonderen Schutz des Art. 9 DSGVO.
Behandlungsdokumentationen sind in Österreich grundsätzlich mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Das bedeutet: Die Daten müssen über einen langen Zeitraum verfügbar, unverändert und lesbar bleiben. Ein durchdachtes Backup-Konzept ist deshalb kein Nice-to-have, sondern Voraussetzung für die Erfüllung Ihrer Pflichten.
Wenn Ihre Dokumentation ausschließlich lokal auf Ihrem eigenen Gerät liegt, bleiben Sie alleinige*r Verantwortliche*r im Sinne der DSGVO – ohne dass ein Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter dazwischentritt. Das reduziert die Zahl der beteiligten Stellen, vereinfacht Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und hält die Daten physisch in Ihrer Hand.
PhiPaveOne speichert sämtliche Patientendaten 100 % lokal und AES-256-verschlüsselt auf Ihrem Mac. Es gibt keine Cloud-Synchronisation im Hintergrund; Sie entscheiden selbst, wann und wohin Sie ein Backup schreiben.
Praxis-Tipp: Testen Sie die Bedienung unverbindlich in unserer Live-Demo – ganz ohne Anmeldung und ohne echte Daten.
Zur Live-DemoDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Beratung.